Asyl-System > Ablehnung
Sächsischen not Kommission
Die Kommission für Fälle der Not kann dazu führen, dass mit einem Ausländer eine Aufenthaltserlaubnis erteilt wird, wer verpflichtet ist, das Land zu verlassen. Dies kann nur bei dringenden, persönlichen oder menschlichen Gründen der Fall sein.
Bernhard-von-Lindenau-Platz 1
01067 Dresden
0351/4935171
http://www.landtag.sachsen.de/de/integration_migration/