Asyl-System > Unbegleitete Minderjährige
Jugendamt Landkreis
Minderjährige unter 18 Jahren, Einreise nach Deutschland ohne deutsche Staatsbürgerschaft und einem Erziehungsberechtigten sind als ausländische Minderjährige angesehen. Diese Gruppe erhält besonderen Schutz. Die Verantwortung für unbegleitete kleinere Ausländer im Landkreis Meißen liegt mit dem Jugendamt Bezirk. Der unbegleitete kleinere Ausländer sind durch das Bezirksamt Jugend nach den Bestimmungen des Kinder- und Jugendschutzgesetz (SGB VIII) festgenommen.
Loosestraße 17/19
01662 Meißen
035 21 - 72 53 202
Mo: 09:00 - 11:30
Di, Do: 09:00 - 11:30, 13:00 - 17:00
Mi, Fr: geschlossen
http://www.kreis-meissen.org/105.html
jugendamt@kreis-meissen.de